Private Krankenversicherungen übernehmen alle entstehenden Kosten für eine Kinderwunschbehandlung, wenn bei dem:der Versicherungsnehmer:in ein Befund besteht, der die Behandlung notwendig macht, eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Behandlung die einzige Möglichkeit für das Paar darstellt, ein eigenes Kind zu bekommen.