
Kosten
Die Kosten der Beratung und der notwendigen Untersuchungen bei unerfülltem Kinderwunsch werden von den gesetzlichen Kassen und privaten Versicherungen im Wesentlichen übernommen.
Kosten für die Kinderwunschbehandlung werden nicht immer automatisch und vollständig übernommen. Oft muss vor Therapiebeginn ein Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Kasse bzw. der privaten Versicherung und ggf. der Beihilfe gestellt werden.
Wir klären Sie im Vorfeld der Therapie über die anfallenden Kosten auf, helfen Ihnen bei der Antragstellung und unterstützen Sie bei der Erlangung der höchstmöglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. Versicherung.
Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Ansprüche auf Kostenübernahme bei der Kinderwunschbehandlung geben:
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen bei Kinderwunschbehandlung:
Maßnahmen der Zyklusunterstützung werden im Wesentlichen vollständig übernommen.
Bei Inseminationsbehandlung (IUI) und künstlicher Befruchtung (IVF/ICSI) sieht das anders aus: Nur unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) übernehmen die Krankenkassen 50% der Behandlungskosten bei einer festgelegten Anzahl von Behandlungen:
max. 8 Inseminationen und/oder max. 3 IVF-Therapien oder 3 ICSI-Therapien.
Anspruch auf diese anteilige Kostenübernahme hat ein gesetzlich versichertes Paar nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
- Es darf keine Eileiter- oder Samenleiterunterbindung („Sterilisation“) bestehen.
- Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.
Wenn das gesetzlich versicherte Paar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss es die gesamten Kosten der Behandlung selber zahlen („Selbstzahler“).
Um die anteilige Kostenübernahme mit der Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung (IVF/ICSI) abrechnen zu können, braucht die Praxis eine spezielle Genehmigung (nach § 121a SGB V) zur Durchführung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI). Über diese verfügt die Kinderwunschpraxis München Nord seit 2026.
zusätzliche Kostenübernahme durch Betriebskrankenkassen (BKK):
Wenn die Ehefrau bei einer der teilnehmenden BKKen versichert ist und an Programm "BKK Kinderwunsch" teilnimmt, können neben den o.g. 50% weitere Kosten im Rahmen von Blastozystenkultur, Kryokonservierung und einem 4.Behandlungszyklus übernommen werden - auch bei 40- und 41-jährigen Frauen!
Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.bkk-familyplus.de/kinderwunsch/kinderwunschzentrum
Kostenübernahme durch Private Krankenversicherer bei Kinderwunschbehandlung:
Maßnahmen der Zyklusunterstützung werden im Wesentlichen vollständig übernommen.
Bei Inseminationsbehandlung (IUI) und künstlicher Befruchtung (IVF/ICSI) übernimmt die private Versicherung die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Versicherungsnehmer ist „Verursacher“, d.h. bei ihm/ihr besteht ein Befund, der die Kinderwunschbehandlung notwendig macht.
- Es besteht „hinreichende“ Aussicht auf Erfolg (15% Schwangerschaftschance pro Versuch).
- Die Behandlung ist die einzige Möglichkeit für das Paar, ein Kind zu bekommen.
Unter diesen Voraussetzungen übernimmt die private Versicherung in der Regel alle entstehenden Kosten, die bei beiden Partnern entstehen (unabhängig davon, wie der Partner versichert ist). Die Zahl der Versuche ist nicht von vornherein begrenzt. Das Alter der Patientin/des Patienten spielt nur indirekt eine Rolle bei der Genehmigung, falls es sich auf die Erfolgsaussicht auswirken sollte. Das Paar muss nicht verheiratet sein.
Förderung künstliche Befruchtung durch das bayerische Familienministerium:
Von November 2020 bis 2022 bezuschusste das bayerische Familienministerium künstliche Befruchtung (IVF/ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus bei heterosexuellen Paaren, die verheiratet sind oder in einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft leben.
Diese Förderung ist (nach unserer Kenntnis) bis auf weiteres ausgesetzt.
